Mehr als fraglich: Reverse Domain Name Hijacking

Als Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) wird im Domain-Bereich der Versuch bezeichnet, das Recht an einer bereits durch Dritte registrierten Domain durch das bösgläubige Einreichen einer UDRP-Beschwerde erlangen zu wollen. Die Abkürzung UDRP steht für Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy, eines der offiziellen Schlichtungsverfahren der ICANN, welches sich auf alle gTLDs und einige ccTLDs anwenden lässt. Wer jetzt denkt, Reverse Domain Name Hijacking sei nur eine Randerscheinung, der täuscht sich: Allein im letzten Jahr wurden insgesamt 45 UDRP-Beschwerden als Reverse Domain Name Hijacking identifiziert. Aber auch schon 2015 und 2016 waren die RDNH-Entscheidungen mit 37 und 31 auf einem relativ hohen Niveau.

Reverse Domain Name Hijacking wird schwerer

Die ICANN ist sich selbstverständlich der wachsenden Bedrohung durch Reverse Domain Name Hijacking bewusst. Daher wird mittlerweile nicht nur in Abschnitt 15(e) der Richtlinien der UDRP darauf verwiesen, sondern auch eine Liste an diversen Faktoren wurde zusammengestellt, mit deren Hilfe schnell und einfach festgestellt werden soll, ob es sich in einem UDRP-Streitfall um Reverse Domain Name Hijacking handelt:

  • Die Registrierung der strittigen Domain fand statt, noch bevor der Beschwerdeführer eine entsprechende Marke eingetragen hatte.
  • Die Beschwerde liefert keinen Beweis dafür, dass der Beschwerdegegner mit Registrierung und Nutzung der betreffenden Domain speziell den Beschwerdeführer beeinträchtigen wollte.
  • Dem Beschwerdeführer hätte bereits vor Einreichen der Beschwerde bewusst sein müssen, dass der Beschwerdegegner ein legitimes Recht an der Domain besitzt.
  • Die Beschwerde wird als weiterer Versuch, eine Domain zu erlangen, genutzt, nachdem Verhandlungen zuvor gescheitert sind.
  • Der Beschwerdeführer versuchte bereits, den Beschwerdegegner in Gesprächen, die der Einreichung der Beschwerde vorausgingen, zu täuschen.
  • Der Beschwerdeführer versucht, dem Gremium wichtige Fakten falsch zu übermitteln oder scheitert daran, solche überhaupt zu offenbaren.

Quelle: ICANN

Bekannte Fälle von Reverse Domain Name Hijacking

Seit dem Jahr 2000 wurden insgesamt 363 Fälle von Reverse Domain Name Hijacking (Stand November 2018) bekannt, darunter auch einige Streitigkeiten, in denen namhafte Unternehmen involviert waren:

 

Deutsche Welle

Eine der ersten größeren RDNH-Entscheidungen geht zurück auf den 2. Januar 2001 und betraf die Deutsche Welle. Zwar war der deutsche Auslandsrundfunk damals bereits im Besitz zahlreicher Domains, wie “deutschewelle.DE”, “dv-radio.DE” oder “dw.ORG”, eine attraktive Domain fehlte der Deutschen Welle allerdings noch: “dw.COM”, die dem US-amerikanischen Software-Unternehmen Diamond Ware gehörte. Da die Deutsche Welle die Abkürzung “DW” bereits als Markenzeichen eingetragen hatte, war man sich sicher, “dw.COM” über eine UDRP-Beschwerde erlangen zu können. Das zuständige Panel plädierte stattdessen auf Reverse Domain Name Hijacking: Diamond Ware hatte – zumindest in den USA – schon früher eine Markeneintragung für “DW” durchgesetzt und auch die Domain wurde schon bevor die Deutsche Welle ihre Markenrechte besaß, registriert.

Vor einigen Jahren kaufte die Deutsche Welle schließlich “dw.COM”.

Armani

Im selben Jahr kam es zu Streitigkeiten um die Domain “armani.COM”. Der weltweit bekannte italienische Modekonzern Armani reichte am 20. Juli 2001 eine UDRP-Beschwerde gegen Anand Ramnath Mani, bisheriger Inhaber von “armani.COM”, ein. Doch auch hier wurde dem Beschwerdeführer Reverse Domain Name Hijacking vorgeworfen. Der Beschwerdegegner stellte nicht nur klar, dass er tatsächlich Anand Ramnath Mani heißt und “armani.COM” eine Kombination aus den ersten Initialen seiner beiden Vornamen und seines vollen Nachnamens darstellt, er konnte auch beweisen, dass er die Domain bereits 1995 registriert hatte und seitdem für E-Mails aktiv benutzt. Was erschwerend hinzu kam: Schon vor Einreichen der Beschwerde hatte der Modekonzern Mani eine vierstellige Summe – die ihm jedoch zu niedrig war – geboten. Diesen Vorfall verschwieg Armani gegenüber dem Panel.

Nichtsdestotrotz ging die Domain 2004 – wahrscheinlich gegen Bezahlung – auf Armani über.

Slized

Schon mal was von Michael Gleissner gehört? Der Regensburger erlangte nach dem Verkauf von Telebuch.de an Amazon weltweite Bekanntheit und hat in der Vergangenheit mehrfach versucht, in den Besitz wertvoller Domains zu kommen – teils erfolgreich. Doch auch Profis wie Gleissner scheitern zunehmends: Eine UDRP-Beschwerde, die am 10. Oktober 2016 über seine Firma Bigfoot Ventures eingereicht wurde, ließ Reverse Domain Name Hijacking erkennen. Einer der Gründe: Der Vorwurf, die Domain “slized.COM” des Franzosen Khurram Awan würde Markenrechte verletzen, da sich “SLIZED” bereits weltweit durchgesetzt habe, wurde vom zuständigen Panel als übertrieben empfunden.

Aktuell steht die Domain zum Verkauf.

Bosch

Die Robert Bosch GmbH versuchte erst kürzlich mit einer UDRP-Beschwerde gegen den Inhaber von “bosch.NET” vorzugehen – die Domain war dem deutschen Unternehmen schon lange Zeit ein Dorn im Auge. Der Beschwerdegegner: RealNames, ein E-Mail-Adressen-Service des Registrars Tucows, über den namensbasierte E-Mail-Adressen registriert werden können. In der Vergangenheit hatte Tucows durch den Kauf von Mailbank.com Inc. Zugang zu über 17.000 Domains mit Bezug zu gängigen Nachnamen, wie “brown.ORG” oder “smith.NET”, erlangt. Die Domain “bosch.NET” hatte der Registrar ohne speziellen Grund als offizielle Adresse für seinen Service auserkoren. Letztendlich wurde auch diese Domain-Streitigkeit als Reverse Domain Name Hijacking abgetan, unter anderem weil die Robert Bosch GmbH Tucows grundlos vorwarf, “bosch.NET” würde als Pay-per-Click-Webseite genutzt werden und dort wären Spam-Links im Einsatz.

Auch heute ist RealNames noch unter “bosch.NET” im WWW aufzufinden.

Diese und die aktuell 359 anderen Beispiele verdeutlichen, warum Reverse Domain Name Hijacking alles andere als empfehlenswert ist. Natürlich geben wir Ihnen recht, dass die Verfügbarkeit attraktiver Namen unter beliebten Domain-Endungen, wie .COM oder .DE, immer mehr schwindet, doch es gibt definitiv bessere Alternativen als Reverse Domain Name Hijacking: new gTLDs zum Beispiel. Bei solchen Top-Level-Domains liegt die Zahl möglicher Domain-Namen noch deutlich höher als dies bei ccTLDs und traditionellen gTLDs der Fall ist.

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