United Internet kritisiert Vergabebedingungen für 5G-Frequenzen – Dommermuth fordert Anpassungen für mehr Wettbewerb
Montabaur, 16. November 2018. Die United Internet AG kritisiert die geplanten Bedingungen für die Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen, die die Bundesnetzagentur vorgelegt hat. In dem finalen Entwurf für den Beirat der Behörde ist auch weiterhin keine Diensteanbieterverpflichtung oder verpflichtendes National Roaming vorgesehen.
„Die Regulierungsbehörde hat die Bedingungen verbessert, sie ist damit allerdings nicht konsequent genug und erschwert damit den Markteintritt eines neuen Anbieters“, erklärt Ralph Dommermuth, CEO der United Internet AG. „Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf der Bundesnetzagentur kommen wir dem Ziel, Deutschland flächendeckend mit Mobilfunk zu versorgen, ein Stück näher. An dem Punkt sehen wir einen deutlichen Fortschritt. Für den Anspruch, 5G-Leitmarkt zu werden und die Technologieführerschaft zu übernehmen, reicht es aber noch nicht. Die Vorgabe, 1.000 statt 500 Antennen pro Anbieter umzurüsten oder zu bauen, erscheint nicht sehr ambitioniert, wenn beispielsweise in China pro Tag 500 Funkmasten aufgestellt werden.“
Dommermuth betont: „Wir hätten uns in den Vergabebedingungen ein stärkeres Bekenntnis zu mehr Wettbewerb gewünscht. Als Neueinsteiger würden wir direkt in ein leistungsfähiges 5G-Netz investieren - anders als das bestehende Oligopol der Netzbetreiber, die ihre vorhandenen Antennenstandorte schrittweise aufrüsten werden.“
Dommermuth ergänzt: „Für unsere Investitionen brauchen wir Verlässlichkeit. Dazu gehört, dass wir während der Aufbauphase eines eigenen 5G-Netzes – selbstverständlich gegen Mietzahlung – Zugang zu den bestehenden Netzen bekommen, damit wir unseren Kunden flächendeckend Empfang bieten können. Dieses National Roaming ist in vielen Ländern selbstverständlich und die zwingende Voraussetzung für den Einstieg eines vierten Netzbetreibers. Sollte dies nicht verbindlich angeordnet werden, bleiben nur kommerzielle Verhandlungen über die Mitnutzung vorhandener Netze unter Konkurrenten. Damit diese schnell abgeschlossen werden können, bedarf es im Streitfall schneller Verfahren und verbindlicher Schiedssprüche der Bundesnetzagentur.“
Dommermuth appelliert an die Bundesnetzagentur und ihren Beirat, die Vergabebedingungen im Sinne des Wettbewerbs und der Zukunftsfähigkeit Deutschlands konsequenter anzupassen. „Beim Thema National Roaming hoffen wir, dass es bis zur Frequenzvergabe noch Bewegung gibt und dass Politik und Bundesnetzagentur bis zur endgültigen Entscheidung nachsteuern, damit wir unseren Kunden während den Jahren des Netzbaus flächendeckend Empfang bieten können.“