Neues EU-Telekommunikationsrecht sendet wichtiges Signal für mehr Wettbewerb
- Wettbewerb soll bei neuen Frequenzvergaben gefördert werden
- EU macht Weg frei für National Roaming
Montabaur, 7. Juni 2018. Die United Internet AG begrüßt den zwischen den Institutionen der Europäischen Union (Parlament, Rat und Kommission) erzielten Kompromiss zur Anpassung des EU-Telekommunikationsrechts, das unter anderem den Zugang zum Funkfrequenzspektrum regelt. Danach sollen die nationalen Regulierungsbehörden bei der Frequenzvergabe ausdrücklich einen effektiven Wettbewerb fördern und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Dafür können sie verschiedene Auflagen anordnen, insbesondere die Verpflichtung zur Vermietung neuer Netze an Anbieter ohne eigene Frequenzen sowie National Roaming zwischen den Mobilfunk-Netzbetreibern.
„Europa macht mit dieser Einigung deutlich, dass wir den Kampf mit anderen Regionen um digitale Standortvorteile für Bürger und Unternehmen aufnehmen. Dabei ist ein lebendiger Wettbewerb zentral“, sagt der Vorstandsvorsitzende der United Internet AG, Ralph Dommermuth. „Die Neuregelung ist ein wichtiges Signal für die Versteigerung der 5G Frequenzen in Deutschland im Frühjahr 2019. Die EU macht damit den Weg frei für National Roaming, ohne das in Deutschland kein vierter Netzbetreiber entstehen kann. So wird es künftig wieder mehr Wettbewerb geben. Davon werden sowohl Unternehmen als auch Verbraucher durch Innovationen und attraktivere Angebote profitieren. Außerdem wird der Netzausbau beschleunigt werden“, so Dommermuth weiter. „Nach langjähriger Debatte wird der formale Beschluss nun voraussichtlich im Herbst auf EU-Ebene gefasst werden. Danach sollten die neuen Regeln möglichst schnell in Deutschland umgesetzt und erstmals bei der anstehenden Ausschreibung von 5G-Frequenzen berücksichtigt werden.