Ad-hoc-Mitteilung nach Art.17 MAR: United Internet beschließt Aktienrückkaufprogramm für bis zu 160 Mio. EUR
Montabaur, den 6. August 2021. Der Vorstand der United Internet AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein neues Aktienrückkaufprogramm aufzulegen. Das Volumen des Aktienrückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 160 Mio. EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, Tranchen für den Rückkauf innerhalb des vorgenannten Rahmens festzulegen. Das Programm soll im August 2021 beginnen und wird längstens bis zum 30. April 2022 laufen.
Damit macht die United Internet AG von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 20. Mai 2020 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 31. August 2023 Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bzw., falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen. Auf Basis dieser Ermächtigung wurden bisher keine eigenen Aktien erworben. Die Gesellschaft hält aus früheren Aktienrückkaufprogrammen aktuell 6.769.137 eigene Aktien (ca. 3,49 % des Grundkapitals).
Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 zulässigen Zwecke in Betracht. Die Aktien können auch eingezogen werden.
Der Aktienrückkauf wird sich an den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission orientieren. Weitere Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht werden. Die United Internet AG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen.