Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: United Internet zieht 15 Mio. eigene Aktien ein, setzt das Grundkapital um EUR 15 Mio. auf EUR 225 Mio. herab und beschließt neues Aktienrückkaufprogramm
Montabaur, 22. Februar 2011. Auf der Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung der United Internet AG (ISIN DE0005089031) vom 2. Juni 2010 über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates heute beschlossen, insgesamt 15.000.000 Aktien aus dem Bestand eigener Aktien, die im Rahmen von Aktienrückkaufprogrammen erworben wurden, einzuziehen und das Grundkapital der United Internet AG von EUR 240 Mio. um EUR 15 Mio. auf EUR 225 Mio. herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt zur Optimierung der Bilanz- und Kapitalstruktur.
In Ausführung dieses Beschlusses werden 15.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1 Euro eingezogen. Die United Internet AG wird nach dem Einzug dieser 15.000.000 eigenen Aktien noch 9.000.000 eigene Aktien halten. Das entspricht 4 % des herabgesetzten Grundkapitals von EUR 225 Mio.
Das Grundkapital wird zugleich von derzeit EUR 240.000.000 um EUR 15.000.000 auf EUR 225.000.000 herabgesetzt. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien reduziert sich entsprechend von 240.000.000 Aktien auf 225.000.000 Aktien. Der rechnerische Anteil der ausgegebenen Aktien am Grundkapital bleibt unverändert bei 1 Euro je Aktie. Die United Internet AG geht davon aus, dass die Kapitalherabsetzung am 23. Februar 2011 wirksam wird.
Gleichzeitig hat der Vorstand der United Internet AG beschlossen, ein neues Aktienrückkaufprogramm aufzulegen, das nach Wirksamwerden der Einziehung und Kapitalherabsetzung beginnt. Im Rahmen dieses neuen Aktienrückkaufprogramms sollen bis zu 4.500.000 Aktien der Gesellschaft (das entspricht 2 % des herabgesetzten Grundkapitals von EUR 225 Mio.) über die Börse zurückgekauft werden. Der Rückkauf erfolgt im Rahmen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juni 2010 zum Rückkauf eigener Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals, die bis zum 25. Mai 2012 erteilt wurde.
Die zurückgekauften Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juni 2010 genannten Zwecken, insbesondere für bestehende und künftige Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme und / oder als Akquisitionswährung, verwendet werden, können aber auch eingezogen werden.