Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG: United Internet beschließt Barkapitalerhöhung

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Montabaur, 15. September 2014. Der Vorstand der United Internet AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre von EUR 194.000.000,00 auf bis zu EUR 205.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 11.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) gegen Bareinlagen (dies entspricht ca. 5,7 % des bisherigen Grundkapitals) erhöht.

Die neuen Aktien werden ausschließlich im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) institutionellen Anlegern angeboten. Die Privatplatzierung beginnt am 15. September 2014 und endet spätestens am 16. September 2014.

Die Anzahl der auszugebenden Aktien sowie der Platzierungspreis werden vom Vorstand nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und voraussichtlich am 16. September 2014 bekannt gegeben.

Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 17. September 2014 prospektfrei zum Handel zugelassen und in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden und sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnanteilsberechtigt.

Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Erhöhung der finanziellen Flexibilität im Rahmen der Unternehmensfinanzierung verwendet werden.

J.P. Morgan begleitet die Platzierung als Bookrunner und HSBC als Co-Bookrunner.

 

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren United Internet AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der United Internet AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten") richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der 2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt) und schließt alle relevanten Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaatenmit ein und der Begriff '2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie' bedeutet Richtlinie 2010/73/EU.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere (die "Platzierung") dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung des Angebots für die betroffene Person konsultieren.

Im Zusammenhang mit dieser Platzierung handeln J.P. Morgan Securities plc als Bookrunner und HSBC Trinkaus & Burkhardt AG als Co-Bookrunner (die „Bookrunners“) ausschließlich für die United Internet AG. Die Bookrunner werden im Zusammenhang mit der Platzierung niemand anderen als ihren jeweiligen Klienten erachten und werden weder jemand anderem als der United Internet AG gegenüber Verantwortung übernehmen oder Schutz gewähren noch werden die Bookrunner jemand anderem als der United Internet AG Beratungsleistungen in Verbindung mit der Platzierung, dieser Mitteilung oder irgendeiner anderen hierin in Bezug genommenen Angelegenheit erbringen.

Im Zusammenhang mit der Platzierung dürfen die Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen als Investoren für eigene Rechnung Wertpapiere der United Internet AG zeichnen oder kaufen und auch im Übrigen Eigenhandel betreiben. Dementsprechend sollten Bezugnahmen auf die auszugebenden und die zu verkaufenden Wertpapiere dahingehend verstanden werden, dass diese auch die Ausgabe, die Platzierung oder den Verkauf an die Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen auf eigene Rechnung einschließt. Darüber hinaus können die Bookrunner oder mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Investoren abschließen, im Rahmen dessen können die Bookrunner (oder mit den Bookrunnern verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der United Internet AG erwerben, halten oder veräußern. Die Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Investitionen oder Transaktionen zu veröffentlichten, sofern die Bookrunner nicht gesetzlich oder behördlich zur Veröffentlichung verpflichtet sind.

Die Bookrunner bzw. die jeweilige Organe, Mitarbeiter, Berater oder Gehilfen der Bookrunner übernehmen keine wie auch immer geartete Verantwortung oder Haftung oder Garantie für und treffen keine Aussage zu der Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Informationen (bzw. zu Fehlen von Informationen in diesem Dokument) oder, mit wenigen Ausnahmen, zu jedweder anderer Information über die United Internet AG, deren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, unabhängig davon, ob die Weitergabe in schriftlicher, mündlicher, optischer oder elektronischer Form erfolgt, sowie der Art der Übertragung oder Zurverfügungstellung sowie jedwedem Schaden der aus welchem Grund auch immer aus der Verwertung dieser Ankündigung oder ihres Inhalts oder in anderem Zusammenhang damit entsteht.